Teilnahmebedingungen

  1. Veranstalter
    Veranstalter des Gewinnspiels ist AYB Underwear GmbH, Einspinnergasse 1, 8010 Graz Österreich, balls@aboutyourballs.com.

  2. Teilnahmeberechtigung
    Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich. Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sind ausgeschlossen.

  3. Teilnahmezeitraum
    Das Gewinnspiel läuft von 21. August 2026, 00:00 Uhr bis 30. September 2026, 00:00 Uhr. Später eingehende Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.

  4. Teilnahme
    Die Teilnahme erfolgt durch Anmeldung zum Newsletter über das Formular auf aboutyourballs.com. Pro Person ist eine Teilnahme zulässig. Die Teilnahme ist kostenlos und nicht vom Kauf eines Produkts abhängig.

  5. Gewinn
    Verlost wird: 2 Konzertkarten für „Bibiza" am Freitag, 28.05.2027 | 20:00 in Graz / Kasemattenbühne, Gesamtwert ca. € 100. Der Gewinn wird nicht in bar ausbezahlt und ist nicht übertragbar oder umtauschbar. Anreise, Verpflegung etc. sind nicht im Gewinn enthalten.

  6. Gewinnermittlung
    Der Gewinner wird nach Ablauf des Teilnahmezeitraums per Zufallsverfahren (Losentscheid) unter allen gültigen Teilnahmen ermittelt.

  7. Benachrichtigung
    Der Gewinner wird innerhalb von 5 Werktagen per E-Mail an die angegebene Adresse verständigt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 5 Werktagen, verfällt der Anspruch und es kann ein neuer Gewinner gezogen werden. 

  8. Datenschutz
    Die im Rahmen der Teilnahme erhobenen Daten (E-Mail-Adresse) werden zur Durchführung des Gewinnspiels und – auf Basis deiner Einwilligung – zum Versand des Newsletters verwendet. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden (Abmeldelink in jedem Newsletter). Details in der [Datenschutzerklärung].

  9. Ausschluss
    Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei Manipulation oder Verstoß gegen diese Bedingungen auszuschließen.

  10. Sonstiges
    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Es gilt österreichisches Recht.